Anleitung zur Anmeldung von Unternehmungen in Wildnisgebieten
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 536909
Erstellt am 2005/05/09, zuletzt geändert am 2010/05/22
Mit dem Anmeldeformular (Großbritannien: „Green Form“) können Unternehmungen in Wildnisgebieten anmeldet und die Zuteilung eines anerkannten Gutachters beantragt werden, falls die Gruppe ihn nicht selbst mitbringt.
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer:
Erstellt am: 9. Mai 2005, geändert am:
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Mit dem Anmeldeformular (Großbritannien: „Green Form“) können Unternehmungen in Wildnisgebieten anmeldet und die Zuteilung eines anerkannten Gutachters beantragt werden, falls die Gruppe ihn nicht selbst mitbringt.
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Grundsätze
Wie im Ablaufschema für Teilnehmer (u.a. in Teilnehmer-Logbuch, Expeditionsführer und Leitermappe) anschaulich dargestellt, erstellt die Gruppe nach Abschluss der Probetouren auf der „5. Stufe“ des Prozesses u.a. die Routenplanung und übergibt sie der Aufsichtsperson. Diese prüft die Planung, sorgt für die Behebung von Fehlern und Mängeln und leitet die korrigierte Planung an den Gutachter (Fall 1: Bronze- und Silberexpeditionen außerhalb von Wildnisgebieten im Inland) bzw. den Trägerverein (Fall 2: alle Expeditionen in Wildnisgebieten und auf der Goldstufe) zur Zweitprüfung weiter. Im zweiten Fall erhält der Gutachter die Unterlagen vom Trägerverein und prüft nochmals.
Auch unbegleitete (überwachte) Probetouren in Wildnisgebieten sowie im Ausland sind meldepflichtig. Die Anmeldung einer Abschlussunternehmung im Wildnisgebiet ist deshalb nur möglich, wenn bereits die Probetour (Generalprobe) der Gruppe in einem vergleichbaren Wildnisgebiet angemeldet und erfolgreich durchgeführt wurde. Bei Expeditionen im Ausland muss die „Generalprobe“ in passender Umgebung in Deutschland stattfinden und ebenfalls angeledet werden.
Anmeldung und Prüfung durch den Trägerverein zusätzlich zum Gutachter dienen dazu
eine zentrale Übersicht aller Unternehmungen in Wildnisgebieten und Gold-Expeditionen zu führen und eine entsprechende Wissensbasis zu entwickeln (vgl. www.jugendprogramm.de/wildnisgebiete);
die Arbeit der Gutachter in Wildnisgebieten zu erleichtern und an einheitlichen Standards auszurichten;
sicherzustellen, dass bei Problemen bei der Durchführung einer Unternehmung die wichtigsten Rahmeninformationen beim Trägerverein vorliegen.
Trotz Anmeldung und Prüfung durch den Trägerverein
muss sich die Gruppe selbständig um alle Berechtigungen (Privatgelände, Biwakplätze etc.) kümmern;
führt der Gutachter im Anschluss eine eigenständige Prüfung durch und sorgt im Zusammenarbeit mit der Aufsichtsperson für die Umsetzung der notwendigen Änderungen durch die Gruppe;
übernimmt der Trägerverein keinerlei Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmer – die Verantwortung des Programmanbieters und der Aufsichtsperson bleibt von der Genehmigung der Route unberührt.
Bei der Prüfung festgestellte Mängel sind zu beheben. Die geänderte Planung muss dem Trägerverein spätestens 14 Tage vor Beginn der Expedition vorliegen. Der Trägerverein kann jede Gold-Expedition zusätzlich zum Gutachter auch selbst überprüfen.
Prüfungsvoraussetzungen
Der Trägerverein bearbeitet die Unterlagen nur, wenn
der Programmanbieter die Voraussetzungen für Serviceleistungen des Trägervereins im Allgemeinen (z.B. Vorliegen des Jahresberichts) und zur Betreuung von Teilnehmern auf der Goldstufe im Besonderen (z.B. erforderliche Anzahl von Gutachtern in Wildnisgebieten) erfüllt;
die zu begutachtenden Gruppenmitglieder vor dem Start der Goldstufe als Gold-Teilnehmer registriert wurden;
bei einer Abschlussunternehmung die „Generalprobe“ in einem Wildnisgebiet durchgeführt und nach diesen Vorgaben angemeldet wurde;
die Unterlagen fristgerecht und vollständig vorgelegt wurden;
die vorgeschriebenen Formblätter in der aktuellen Version verwendet werden;
die Detailplanung von der Aufsichtsperson sorgfältig überprüft wurde und ohne grobe Fehler bzw. Mängel ist (siehe unten).
Anmeldung
Es gilt das in Teilnehmer-Logbuch und Expeditionsführer enthaltene Ablaufschema für Teilnehmer. Für die Anmeldung sind jeweils die aktuellen deutschen oder englischen Formulare der Formularsammlung zu verwenden. Wie im Handbuch ausgeführt, muss das Formular mit allen Anlagen (s.u.) in jedem Fall mindestens sechs Wochen vor Beginn der Unternehmung im Koordinationsbüro vorliegen.
Folgende, von der Aufsichtsperson auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüfte Unterlagen, sind über den Programmanbieter vorzulegen:
das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular (f9);
die Detailplanung bestehend aus
Infoblatt zum Thema (mindestens die Angaben von f44);
der in eine topographische Originalkarte (Maßstab 1:25.000 oder 1:50.000) mit ihren Einzeletappen eingezeichneten Route;
ausgefüllten Streckentabellen für jeden Tag (f1) mit Richtungsangaben, Koordinaten für Start- und Zielpunkte, Übernachtungsplätzen sowie Schlechtwetter- und Notfallrouten;
Verpflegungssplan;
Liste der persönlichen Ausrüstung sowie der Gruppenausrüstung (z.B. f2);
ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag.
Ein vollständiger Satz der Unterlagen verbleibt bei der Gruppe. Anbieterstellen senden ein weiteres Exemplar an den Programmanbieter. Jede Gruppe muss einzeln angemeldet werden.
Ablauf
Nach Eingang der Unterlagen im Koordinationsbüro gestaltet sich der Ablauf wie folgt:
In einer Vorprüfung wird festgestellt, ob die Prüfungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls nicht, werden die Unterlagen unbearbeitet zurückgeschickt.
Sind die Vorausstzungen für eine Bearbeitung erfüllt, werden die Unterlagen im Detail überprüft.
Das Ergebnis der Überprüfung wird Gutachter und Aufsichtsperson mitgeteilt. Gleichzeitig werden die Planungsunterlagen an den Gutachter weitergeleitet.
Die Aufsichtsperson sorgt dafür, dass die Gruppe die erforderlichen Planungsänderungen vornimmt und diese Koordinationsbüro und Gutachter spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tour vorliegen.
Mit Eingang der Planungsänderung im Koordinationsbüro und beim Gutachter gilt die Unternehmung als genehmigt. Der Gutachter bespricht Planungsmängel und Änderungen beim Erstreffen.
Grobe Fehler
Als „grobe Fehler“ werden hier Mängel bezeichnet, die bereits auf den ersten Blick erkennbar sind, zum Beispiel:
Das Thema ist viel zu allgemein formuliert (z.B. „Fauna und Flora im Odenwald“).
Die Zeiten für Beobachtungen und Untersuchungen sind in der Streckentabelle nicht explizit ausgewiesen und/oder die Beschreibung der Aktivitäten zum Thema auf der Rückseite der Streckentabelle fehlt.
Es gibt Sicherheitsmängel wie zu späte Anreise in Wildnisgebiet, morgendlicher Start erst nach 08.00 Uhr, „wildes“ Biwak oder sehr ungewichtig verteilte Tagesetappen.
Start-, Prüf- und Zielpunkte sind nicht mit UTM-Koordinaten versehen.
Leistungsvorgaben wie die tägliche Mindestzeit von acht Stunden geplanter Aktivität oder die Mindest-Gesamtstrecke von 80 Kilometern sind nicht eingehalten.
Der vorgesehene Gutachter erfüllt die Voraussetzungen nicht (z.B. vom Trägerverein nicht zertifiziert).



