Anforderungen an Programmanbieter und Anbieterstellen
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 580105
Erstellt am 2008/04/06, zuletzt geändert am 2008/09/05
Den Status von Programmanbietern oder Anbieterstellen können Einrichtungen und Organisationen erhalten, die mit jungen Menschen zwischen 14 und 25 arbeiten und die für die Arbeit mit dem Programm geeignet und qualifiziert sind.
Den Status von Programmanbietern oder Anbieterstellen können Einrichtungen und Organisationen erhalten, die mit jungen Menschen zwischen 14 und 25 arbeiten und die für die Arbeit mit dem Programm geeignet und qualifiziert sind.
Den Status von Programmanbietern oder Anbieterstellen können Einrichtungen und Organisationen erhalten, die mit jungen Menschen zwischen 14 und 25 arbeiten und die für die Arbeit mit dem Programm geeignet und qualifiziert sind. Sie führen die praktische Arbeit mit dem Programm nach den Vorgaben des Handbuchs in Zusammenarbeit mit dem Trägerverein in ihren Stellen eigenverantwortlich durch.
Um diesen Status zu erhalten, muss sichergestellt sein, dass die Einrichtung
das Programm in seiner ganzen Tragweite verstanden hat;
in der Lage ist, dessen Ziele und Standards zu sichern;
den für den reibungslosen Ablauf notwendigen Verwaltungsrahmen schaffen kann;
Kontinuität und Nachhaltigkeit garantiert.
Die Lizenz als Programmanbieter bzw. die Registrierung als Anbieterstelle wird vom Trägerverein alle drei Jahre überprüft.
Rechte und Pflichten von Programmanbietern sind in einem besonderen Teil des Handbuchs ausführlich dargestellt.
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