Anleitung: Übergang zu Sammellizenz
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 703400
Erstellt am 2010/11/26, zuletzt geändert am 2010/11/26
Gemäß Lizenzordnung können Organisationen mit der erforderlichen Infrastruktur sowie Erfahrung und Qualität der Programmarbeit das Programm über eine Lizenzerweiterung auf eine Sammellizenz in mehreren Anbieterstellen einsetzen.
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
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Gemäß Lizenzordnung können Organisationen mit der erforderlichen Infrastruktur sowie Erfahrung und Qualität der Programmarbeit das Programm über eine Lizenzerweiterung auf eine Sammellizenz in mehreren Anbieterstellen einsetzen.
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Grundsätze
Gemäß Lizenzordnung können Organisationen mit der erforderlichen Infrastruktur sowie Erfahrung und Qualität der Programmarbeit das Programm über eine Lizenzerweiterung auf eine Sammellizenz in mehreren Anbieterstellen einsetzen. Solche Anbieterstellen können „eigene“ Einrichtungen oder Untergliederungen sein (z.B. Gruppen eines Jugendverbandes), im Einvernehmen mit dem Trägerverein per schriftlicher Vereinbarung zwischen den Partnern aber auch nicht zur Organisation gehörende Institutionen (z.B. Schulen im Rahmen einer kommunalen Sammellizenz).
Die Sammellizenz entsteht in einem vom Trägerverein begleiteten Prozess mit einem Pilotprojekt als Kern. Im Verlauf des Prozesses wird die erforderliche besondere Qualität und Infrastruktur der Programmarbeit entwickelt und in einem abschließenden Vor-Ort-Besuch (vgl. Anleitung in der Leitermappe) nachgewiesen. Wenn bei der turnusmäßigen Lizenzüberprüfung die Voraussetzungen für die Erweiterung nicht mehr bestehen, wird diese beendet. Anbieterstellen, die die Bedingungen dafür erfüllen, können die Programmarbeit dann als Programmanbieter weiterarbeiten.
Die Lizenzerweiterung ist nur möglich, wenn die Lizenzbedingungen für „einfache“ Programmanbieter einhalten sind. Außerdem gelten folgende Voraussetzungen:
Beim Start wollen sich mindestens drei aktive Programmanbieter unter das „Dach“ einer Sammellizenz stellen, von denen mindestens einer bereits erfolgreich auf der Silberstufe arbeitet. Bei der Relizenzierung sind entsprechend drei Anbieterstellen nachzuweisen.
Eine Organisation mit der erforderlichen Infrastruktur (ggf. einer der Programmanbieter) wird in Absprache mit den Programmanbietern und im Einvernehmen mit dem Trägerverein Träger der Sammellizenz.
(Zukünftiger) Programmanbieter und (zukünftige) Anbieterstellen benutzen Intranet und Online-Verwaltung.
Es gibt ein Expeditionsteam (vgl. Anleitung in der Leitermappe). Empfohlen wird, dass mindestens zwei seiner Mitglieder am Lehrgang für Gutachter in Wildnisgebieten teilnehmen.
Folgende Lehrgänge können nachgewiesen werden:
Grund- und Leitungslehrgang: Programmkoordinator und mindestens vier Stellvertreter;
Beraterlehrgang: Programmkoordinator und mindestens ein Stellvertreter.
Schritte
Die wichtigsten Schritte zur Sammellizenz sind:
Die Programmanbieter und die Organisation, die Träger der Sammellizenz werden soll,
bilden eine Arbeitsgemeinschaft;
fixieren und genehmigen dieses Ziel im Entwicklungsplan mit dem Pilotprojekt als Schwerpunkt.
Der Leiter der Organisation, die Träger der Lizenz werden soll, beantragt mit dem Entwicklungsplan die Lizenzerweiterung und die Leiter der anderen Programmanbieter die Umwandlung ihrer Lizenzen in Registrierungen von Anbieterstellen.
Die Zugänge zu Intranet und Online-Verwaltung werden freigeschalten,
Der Aufbau des Arbeitsteams beginnt:
Es wird ein Expeditionsteam gebildet.
Die vorgeschriebenen Lehrgänge werden besucht.
Beim ersten Vor-Ort-Besuch (z.B. am Rande einer Silber-Expedition) werden die Voraussetzungen für das Pilotprojekt überprüft, der Entwicklungsplan erörtert und bei Erfüllung der Anforderungen der Start des Pilotprojekts genehmigt. Außerdem wird bei Bedarf in den Gebrauch der Online-Verwaltung eingewiesen.
Das Pilotprojekt wird durchgeführt, ausgewertet und der Entwicklungsplan fortgeschrieben.
In einem zweiten Vor-Ort-Besuch werden die Ergebnisse des Pilotprojekts überprüft, der aktualisierte Entwicklungsplan erörtert und bei Erfüllung der Anforderungen die Lizenz erweitert.



