Grundlagen
Erstellt am 2008/09/26, zuletzt geändert am 2008/09/26
Hier finden sich grundlegende Ausführungen zum Lizenzsystem, insbesondere zu den Aufgaben von Programmanbietern und Anbieterstellen.
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Verzahnen des Programms
- Das Programm ist keine Organisation, sondern wird von Einrichtungen und Organisationen angeboten, um ihren Auftrag noch besser erfüllen zu können. Es ist deshalb auch umso erfolgreicher, je besser es gelingt, es mit der Tagesarbeit der Einrichtung zu „verzahnen“
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Kontrolle der Programmarbeit durch den Herausgeber
- Lizenzen und Registrierungen gelten immer nur für drei Jahre und müssen danach in einem förmlichen Verfahren überprüft und erneuert werden. Aber auch innerhalb der Dreijahresfrist enthält das Lizenzsystem verschiedene „Kontrollpunkte“, von der Bestellung von Abzeichen und Urkunden bis zum Jahresbericht.
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Arbeitsteam: Grundsätze
- Im Team lassen sich folgende Verantwortungsbereiche unterscheiden: das Management der Programmarbeit durch die Programmleitung, die Begleitung des Teilnahmeprozesses durch Leiter und Mentoren sowie die fachliche Betreuung im Programmteil Expeditionen durch Ausbilder, Aufsichtspersonen oder Gutachter.
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Ebenen und Elemente der Programmentwicklung
- Zu unterschieden sind – mit jeweils unterschiedlichen Zeithorizonten – Ziele und Werte (fixiert im Leitbild), Strategie (dargestellt u.a. im Entwicklungsplan) sowie die Umsetzung (konkretisiert zum Beispiel in der Jahresplanung).
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Programmarbeitsband: Einleitung
- Hauptteil des Programmarbeitsbandes ist mit den Kapiteln 2 bis 5 die Einführung in das im Leitungslehrgang behandelte Instrumentarium von Programmmanagement und Programmentwicklung.
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Lizenzierung und Registrierung: Abläufe und Fixpunkte
- Die Darstellung entspricht der Darstellung im 3. Band des Programmhandbuchs. Anleitungen zu Pilotprojekten und Vor-Ort-Besuchen finden sich in der Leitermappe.
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Vorgaben zum Informationsprozess
- Die Vorgaben zum Informationsprozess sind Teil der Kriterien für Programmanbieter. Sie beschreiben die Mindeststandards in Bezug auf die Nutzung des Hilfesystems und das Feedback an den Trägerverein.
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Richtlinien zur Programmkoordination
- Das am 1. Januar 1995 in Kraft getretene und danach insbesondere bei der Anerkennung des Trägevereins als deutscher Programmherausgeber überarbeitete Regelwerk ist der Vorläufer der heutigen Lizenzordnung.
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Durchführungsrichtlinien vom 15. Dezember 1995
- Nach der Verabschiedung der ersten Fassung im November 1994 wurde das grundlegende Regelwerk für Programmanbieter und Anbieterstellen mehrfach überarbeitet. In dieser oder leicht abgewandelter Form war der Vorläufer Lizenzordnung bis 1997 im Anhang des „alten“ Programmhandbuchs enthalten.
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Lizenzordnung vom 29. Oktober 2005
- Die Lizenzordnung ist das u.a. auf den Vorgaben des Programmhandbuchs beruhende Regelwerk zum Lizenzsystem. Es wird vom Programmrat herausgegeben und regelmäßig aktualisiert.
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Pflichten von Programmanbietern
- Die folgende Darstellung der Pflichten der Programmanbieter („Lizenzordnung“) ist die Grundlage des Lizenzvertrags. Die Grundelemente ihrer Umsetzung werden in den Arbeitsplänen („Konzeptionen“) des Programmanbieters und seiner Anbieterstellen fixiert und ständig fortgeschrieben.
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Lizenzordnung vom 15. April 2005
- Die Lizenzordnung ist das u.a. auf den Vorgaben des Programmhandbuchs beruhende Regelwerk zum Lizenzsystem. Es wird vom Programmrat herausgegeben und regelmäßig aktualisiert.
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Lizenzordnung vom 27. November 2004
- Die Lizenzordnung ist die auf den Vorgaben des Programmhandbuchs beruhende Regelwerk zum Lizenzsystem. Es wird vom Programmrat herausgegeben und regelmäßig aktualisiert.
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Overview: Guidelines for Communications
- All work should be kept transparent. Upon request, the German Award Association may review any documentation or practices of the Operating Authority. Instructions can be found in the Leader’s Manual.
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Award Team
- The ‘Award Team’ is the group of people who carry out the Award work and by that constitutes head, heart and hand of the Award in every organisation. Its work is based in the lomg-term Award Constitution and the medium-term Development Plan.



