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Handbuch

Der Menüpunkt „Programm“ führt zu den zwölf Kapiteln des Online-Handbuchs, dem aktuellen Kompendium zum Internationalen Jugendprogramm. Schriftliche Auszüge finden sich unter „Medien“ in der Bibliothek zum Herunterladen.

 

Redaktionsordnung

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer: 609508

Erstellt am 2007/01/28, zuletzt geändert am 2011/07/08, begonnen am 1994/10/05

Das Dokument beschreibt den organisatorischen, rechtlichen und journalistischen Rahmen für die Herausgabe des Jugendprogramm-Magazins NETZWERK.

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer:

Erstellt am: 5. Oktober 1994, geändert am:

Fotos:

Das Dokument beschreibt den organisatorischen, rechtlichen und journalistischen Rahmen für die Herausgabe des Jugendprogramm-Magazins NETZWERK.

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Grundlagen

Ziele und Inhalte

NETZWERK ist das vom Trägerverein (kurz: Verein) seit 1995 herausgegebene Magazin zum Internationalen Jugendprogramm in Deutschland. Grundaufgabe ist es, einzelne Teilnehmer und deren Erfahrungen mit dem Programm darzustellen. Weitere Inhalte sind z.B.:

  1. Mitteilungen des Vereins für Programmanbieter und Anbieterstellen;

  2. Beiträge von Verein und Programmanbietern zur Theorie und Praxis der Programmarbeit;

  3. Informationen zu Rahmen und Umfeld der Programmarbeit in Deutschland.

Es gelten die im Pressekodex beschriebenen journalistischen Grundsätze. Die Redaktion prüft bei jedem Artikel, ob dieser diesen Standards sowie den begrifflichen und inhaltlichen Vorgaben des Programmhandbuchs genügt; ihre Anleitungen der zu Texten und Fotos sind zu beachten. Sie behält sich Kürzungen und Änderungen vor. Gegen die Interessen des Programms bzw. des Trägervereins gerichtete Beiträge oder Teile von Beiträgen werden nicht veröffentlicht.

Für die redaktionelle Arbeit stehen u.a. folgende Informationen zur Verfügung:

  1. interne Quellen des Trägervereins;

  2. Feedback und Veröffentlichungen von Programmanbietern;

  3. Pressemitteilungen.

Folgende Übersichten zur Programmarbeit werden veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert:

  1. Programmanbieter und Anbieterstellen mit ihren Jahresberichten und Steckbriefen;

  2. Anwärter und Absolventen von Lehrgängen und Seminaren;

  3. Multiplikatoren.

Redaktion und weitere Mitwirkende

Die Redaktion wird vom Vereinsvorstand berufen und vom Vereinsvorsitzenden geleitet. Verantwortlich im Sinne des Presserechts für Beiträge des Vereins bzw. der Redaktion ist der Vereinsvorsitzende, für alle anderen die Verfasser.

Mitarbeiter von Programmanbietern und Anbieterstellen, Teilnehmer und Ehemalige können die Redaktion als ausgebildete NETZWERK-Reporter bzw. zertifizierte NETZWERK-Korrespondenten mit externen Beiträgen unterstützen:

  1. NETZWERK-Reporter berichten lokal bzw. zu ihrerm Programmabieter;

  2. NETZWERK-Korrespondenten sind Multiplikatoren des Trägervereins mit regionalem Auftrag .

Technik

Geschrieben wird mit einer Textverarbeitung. Dabei ist alles, was nach Seitengestaltung aussieht, zu unterlassen: Formatierungen wie fett, kursiv, unterstrichen, Rahmen, Linien, Spalten etc. Beiträge mit kleinen Datenmengen werden per E-Mail zugesandt, größere Datenmengen per CD auf dem Postweg übermittelt.

 

Rechtliche Bestimmungen

Datenschutz

Die Redaktion gibt keine persönlichen Daten an Dritte weiter.

Kennzeichung von Autoren

Mitteilungen des Vereins führen diesen als Autor auf, Beiträge der Redaktion führen die Redaktion oder ein Redaktionsmitglied. Bei Beiträgen von Programmanbietern wird der Name des Autors mit seiner Einrichtung aufgeführt.

Urheberrecht

Die Rechte für die Berichterstattung von Maßnahmen des Trägervereins inkl. Vor-Ort-Besuchen liegen beim Trägerverein. Mit der Anmeldung zu einer Maßnahme des Trägervereins erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis zur Veröffentlichung von Bildern, auf denen sie abgebildet sind.

Externe Beiträge

Nicht von der Redaktion verfasste Beiträge werden nur veröffentlicht, wenn diese mit folgenden Angaben versehen sind:

  1. Name, Vorname und Anschrift des Autors;

  2. Programmanbieter und Anbieterstelle;

  3. Erstelldatum (Veranstaltungen auch deren Termin).

Werden fremde Quellen wie Internetseiten oder Zitate aus Medien verwendet, muss der Urheber klar gekennzeichnet sein.

Zeitungsartikel und Fotos können nur verwendet werden, wenn die Rechte beim Autor liegen oder die Einwilligung von Verlag und Urheber vorliegen. Die entsprechenden Angaben müssen beigefügt sein. Fotos von Einzelpersonen können nur mit Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht werden.

 

Berichte zu Veranstaltungen eines Programmanbieters

Führt ein Programmanbieter eine Veranstaltung durch, kann er in NETZWERK darüber berichten. Veröffentlicht werden z.B.:

  1. Ankündigung;

  2. Ausschreibung bzw. Programm;

  3. Änderungshinweise;

  4. Zwischenberichte zum Stand der Vorbereitungen;

  5. Abschlussbericht (Bericht, Interviews, ...).

Voraussetzungen für die Veröffentlichung sind, dass

  1. die Ausschreibung bzw. das Programm mindestens drei Monate vor Beginn vorliegt;

  2. die Veranstaltung in Einklang und Zusammenhang mit dem Lizenzauftrag steht;

  3. die mit der Art der Veranstaltung verbundenen Vorgaben des Programms bzw. des Trägervereins eingehalten sind.

Bei Veranstaltungen, zu denen auch Programmteilnehmer anderer Programmanbieter eingeladen werden, ist der Ausschreibung bzw. dem Programm auch das Formular „Steckbrief“ beizufügen. Dabei müssen die Pflichtangaben vollständig und eindeutig sein.

Mit der Veröffentlichung übernimmt der Verein keinerlei Gewähr für die Inhalte der Veranstaltung.