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Anleitung: Sonderprogramm zum Übergang auf die Goldstufe

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer: 695402

Erstellt am 2010/06/11, zuletzt geändert am 2010/06/13

Als Teil seiner „Leuchtturmstrategie“ fördert der Trägerverein den Übergang von Programmanbietern von der Silber- zur Goldstufe im Programmteil Expeditionen. Durch das 2009 begonnene Sonderprogramm werden bis zu jeweils 2.500 Euro die vier Einzelmaßnahmen Erweiterter Grundlehrgang, Generalprobe, Expedition und Seminar zur Erstellung des Berichts finanziert.

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

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Als Teil seiner „Leuchtturmstrategie“ fördert der Trägerverein den Übergang von Programmanbietern von der Silber- zur Goldstufe im Programmteil Expeditionen. Durch das 2009 begonnene Sonderprogramm werden bis zu jeweils 2.500 Euro die vier Einzelmaßnahmen Erweiterter Grundlehrgang, Generalprobe, Expedition und Seminar zur Erstellung des Berichts finanziert.

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Allgemeines

Als Teil seiner „Leuchtturmstrategie“ fördert der Trägerverein den Übergang von Programmanbietern von der Silber- zur Goldstufe im Programmteil Expeditionen. Durch das im Juli 2009 begonnene Sonderprogramm werden bis zu jeweils 2.500 Euro die vier Einzelmaßnahmen (s.u.) finanziert, die der Trägerverein im Rahmen des Gesamtprogramms gemäß deren Standard-Ablaufplänen durchführt. Zusätzlich erbringt der Trägerverein die Freiwilligenzeit von Trainern, Aufsichtspersonen und Gutachtern für die insgesamt 18 Tage.

Dem Umfang der Förderung entsprechen die Leistungen, die vom Programmanbieter zu erbringen sind. Insbesondere wird eine sorgfältige Planung verlangt, die mindest ein Jahr vor der Antragstellung beginnen sollte – möglicherweise muss ja erst noch das Leitungsteam erweitert oder müssen Lehrgänge besucht werden. Ein frühzeitiger Beratungstermin vor Ort wird empfohlen. Die Termine der vier Einzelmaßnahmen des Trägervereins sind fix (lediglich für die Expedition gibt es zwei Optionen) und werden spätestens im September des Vorjahres veröffentlicht. Programmanbieter und Goldteilnehmer können ihre Jahresplanung so frühzeitig danach ausrichten.

Fortbewegungsart ist Wandern. Die Anreise der Gruppenmitglieder zu den vier Einzelmaßnahmen erfolgt eigenständig per Bahn. Kommunikationsplattform ist das Intranet.

 

Zielsetzung

Zielsetzung des Programms ist es, an weiteren Orten

  1. Gold-Teilnehmer und Gold-Absolventen als wichtige lokale und regionale Säulen des Internationalen Jugendprogramms zu gewinnen;

  2. das Ansehen des Internationalen Jugendprogramms innerhalb der Organisation oder Einrichtung sowie der lokalen und regionalen Öffentlichkeit zu stärken;

  3. die lokale bzw. regionale finanzielle Unterstützung für die Programmarbeit zu verbessern;

  4. die Kompetenz des Leitungsteams im Programmteil Expeditionen zu verbessern und die Zahl der Gutachter in Wildnisgebieten zu vergrößern;

  5. höchste Standards in der Qualität der Programmarbeit zu erreichen.

 

Voraussetzungen

Am Sonderprogramm können sich Programmanbieter bewerben, die

  1. bereits erfolgreich auf der Silberstufe arbeiten;

  2. die Aktivitäten in den Programmteilen mit den Blättern des Teilnehmer-Logbuchs planen, dokumentieren und auswerten;

  3. laut letzten Jahresbericht über ein Leitungsteam verfügen, in dem mindestens drei Mitglieder Grund- und Leitungslehrgang abgeschlossen haben;

  4. die Auswirkungen des Sonderprogramms und die Weiterführung der Arbeit auf der Goldstufe nach dessen Abschluss im Entwicklungsplan darstellen;

  5. die Termine im Jahresprogramm aufführen;

  6. sich verpflichten, die von ihnen im Rahmen des Gesamtprogramms verlangten Leistungen zu erbringen.

 

Leistungen

  1. Der Trägerverein

    1. übernimmt die Kosten, die Teilnehmern, Trainern, Aufsichtspersonen und Gutachtern bei Grundlehrgang, Generalprobe, Abschlussunternehmung und dem Wochenende zur Erstellung des Berichts entstehen sowie die Fahrkosten seiner Vertreter zu den lokalen Veranstaltungen;

    2. richtet Gruppenmitgliedern und Betreuern eine Kommunikationsplattform im Intranet ein:

    3. übergibt jedem Teilnehmer beim Grundlehrgang Handbuch (Grundlagenband), Teilnehmer-Logbuch und Expeditionsführer;

    4. stellt die benötigte Expeditionsausrüstung inkl. Kartenmaterial und Expeditionsausweis;

    5. stellt als Basislager für die Generalprobe die Alte Bahnmeisterei und als Basislager für die Abschlussunternehmung eine passende Unterkunft in Schluchsee zur Verfügung;

    6. stellt die Aufsichtsperson für die Generalprobe und den Gutachter für die Abschlussunternehmung;

    7. unterbreitet Vorschläge für die Treffen und Veranstaltungen vor Ort;

    8. dokumentiert die Entwicklung in seinen Medien;

    9. berücksichtigt die Gruppe bevorzugt bei der Sommerschule und bei internationalen Einladungen.

  2. Der Programmanbieter

    1. übernimmt die Kosten der lokalen Veranstaltungen;

    2. wirbt, meldet und koordiniert eine Gruppe von mindestens sieben Silber-Absolventen;

    3. besorgt die notwendigen Einverständniserklärungen der Eltern;

    4. organisiert in Abstimmung und mit Beteiligung der Leitung der Organisation oder Einrichtung sowie der Programmleitung die örtlichen Veranstaltungen und Treffen;

    5. unterhält den Kontakt zur örtlichen Presse;

    6. lässt im Rahmen der Generalprobe oder der Abschlussunternehmung mindestens zwei Leitungsmitglieder zu Gutachtern in Wildnisgebieten ausbilden;

    7. stellt bei der Abschlussunternehmung die Aufsichtsperson mit einem eigenen Fahrzeug;

    8. dokumentiert die Entwicklung in den eigenen und lokalen Medien;

    9. unterstützt den Trägerverein beim Gewinnen von Sponsoren.

 

Gesamtprogramm

Das Gesamtprogramm besteht aus folgenden Einzelschritten:

  1. Nach Abschluss der Vorbereitungen im Vorjahr und ggf. einem Beratungstermin im Vorjahr: Förmliche Bewerbung bis spätestens zum 15. Januar. Dabei sind die Optionen für Gutachterlehrgang und Abschlussunternehmung verbindlich anzugeben.

  2. Förderbescheid und Bereitstellen des Intranet-Zugangs zum 31. Januar.

  3. Treffen zur Gruppengründung und Terminfestlegung vor Ort im Februar.

  4. Erweiterter Grundlehrgang in der Alten Bahnmeisterei (vgl. Ablaufplan Erweiterter Grundlehrgang) in der zweiten Woche der baden-württembergischen Osterferien (Mittwoch bis Samstag)*);

  5. Pressetermin vor Ort, bei dem die Gruppe vorgestellt sowie Teilnehmer-Logbuch und Lehrgangsurkunden ausgehändigt werden;

  6. Generalprobe im Wildnisgebiet Odenwald mit drei Übernachtungen im Freien und der Alten Bahnmeisterei als Basis (Standard-Gesamtprogramm von Mittwochabend vor Christi Himmelfahrt bis Sonntagmittag nach Christi Himmelfahrt; vgl. Ablaufplan Generalprobe im Odenwald)*);

  7. Routenplanung vor Ort (ein ganzer Tag zwischen Generalprobe und Expedition);

  8. Expedition im Wildnisgebiet Südschwarzwald mit Basislager in Schluchsee (Standard-Gesamtprogramm von Sonntagabend bis Sonntagvormittag in der zweiten Pfingst- oder Sommerferienwoche; vgl. Ablaufplan Expedition im Südschwarzwald)*);

  9. Wochenendseminar zur Erstellung des Expeditionsberichts in der Alten Bahnmeisterei (vgl. Ablaufplan Seminar Expeditionsbericht)*);

  10. Präsentation des Berichts in einer öffentlichen Veranstaltung vor Ort (ggf. in Verbindung mit einer Verleihfeier);

 

Aufsicht, Haftung und Einverständniserklärungen

  1. Die An- und Rückreise zu den Maßnahmen, die Teilnahme an den Lehrgängen und Seminaren in der Alten Bahnmeisterei sowie in den Basislagern erfolgt eigenverantwortlich durch die Teilnehmer. Eine Aufsicht erfolgt nur während des Lehrgangs- oder Seminarprogramms.

  2. Generalprobe und Expedition sind keine Maßnahmen des Trägervereins, sondern eigenständige Unternehmungen der Expeditionsgruppe. Die Gruppe wird nicht begleitet oder beschattet, sondern nur über ausgesuchte Prüfpunkte der Streckentabelle aus der Distanz überwacht.

  3. Für alle Schäden außerhalb der Lehrgangszeiten bzw. während Generalprobe oder Expedition haften die dafür verantwortlichen Gruppenmitglieder.

  4. Voraussetzung für die Teilnahme an jeder Maßnahme ist die Einverständniserklärung der Eltern.

 

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt mit folgenden Formblättern der Formularsammlung bis zum 31. Januar des Jahres:

  1. Bewerbungsformular zum Sonderprogramm (f57);

  2. Teilnehmerzeugnisse für alle Teilnehmer (formlos, vgl. Beispiele auf der Website);

  3. Gold-Registrierungen für alle Teilnehmer (f8);

  4. Jahresprogramm (formlos).

Die Bewerbung ist nur gültig, wenn der Jahresbericht vollständig vorliegt. Der Förderbescheid erfolgt zum 31. Januar.

 

Verwaltung

Soweit die Ausgaben nicht direkt vom Trägerverein übernommen wurden (z.B. Miete für das Basislager bei der Expedition), erfolgt die Auszahlung von Mitteln an den Programmanbieter unbar:

  1. Der Programmanbieter sammelt für jede Maßnahme die Ausgabenbelege (z.B. für Reisekosten oder Verpflegung), erstellt eine Übersichtsliste (vgl. Formblatt) und füllt das Auszahlungsformblatt aus.

  2. Spätestens zwei Wochen nach der Maßnahme legt der Programmanbieter die Unterlagen im Koordinationsbüro vor.

  3. Der Trägerverein prüft die Belege und überweist den nachgewiesenen Betrag an den Programmanbieter.

  4. Der Programmanbieter zahlt die Mittel aus.

 

*) Trägerverein übernimmt Kosten