Förderverein zur Programmarbeit
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 728600
Erstellt am 2011/10/23, zuletzt geändert am 2011/10/23
Mit einem gemeinnützigen Förderverein können zum Beispiel öffentliche Schulen, die keinen „allgemeinen“ Förderverein haben, auf sicherer Rechtsgrundlage Teilnehmerbeiträge einkassieren oder Spenden und Zuschüsse sammeln.
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
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Mit einem gemeinnützigen Förderverein können zum Beispiel öffentliche Schulen, die keinen „allgemeinen“ Förderverein haben, auf sicherer Rechtsgrundlage Teilnehmerbeiträge einkassieren oder Spenden und Zuschüsse sammeln.
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Programmanbieter dürfen im Rahmen ihrer Lizenz einen gemeinnützigen Förderverein für die Programmarbeit einrichten. Damit können zum Beispiel öffentliche Schulen, die keinen „allgemeinen“ Förderverein haben, auf sicherer Rechtsgrundlage Teilnehmerbeiträge einkassieren oder Spenden und Zuschüsse sammeln.
Die Einrichtung eines Fördervereins ist vom Programmanbieter beim Trägerverein mit dem Vorschlag einer Satzung schriftlich zu beantragen. Für deren Ausarbeitung dient das in der Bibliothek bereitgestellte Muster als Grundlage, das im Einvernehmen mit dem Trägerverein ggf. noch an die lokalen Bedürfnisse anzupassen ist.



