Konstitution
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 715400
Erstellt am 2011/04/26, zuletzt geändert am 2011/04/26
Die Konstitution ist die „Verfassung“ bzw. „Satzung“ der Programmarbeit einer Organisation und der Grundstein der Verankerung des Programms in deren Leistungsportfolio. Sie beantwortet mit direktem Bezug auf das Leitbild der Organisation in erster Linie die Frage nach dem Sinn und Zweck des Programmeinsatzes.
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
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Die Konstitution ist die „Verfassung“ bzw. „Satzung“ der Programmarbeit einer Organisation und der Grundstein der Verankerung des Programms in deren Leistungsportfolio. Sie beantwortet mit direktem Bezug auf das Leitbild der Organisation in erster Linie die Frage nach dem Sinn und Zweck des Programmeinsatzes.
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Allgemeines
Die Konstitution ist die „Verfassung“ bzw. „Satzung“ der Programmarbeit einer Organisation und der Grundstein der Verankerung des Programms in deren Leistungsportfolio*). Aus der vorläufigen Fassung zum Startprojekt entsteht in dessen Verlauf die langfristig geltende Grundreferenz der Programmarbeit, die nur bei wirklich wichtigen Veränderungen angepasst wird.
Die Konstitution beantwortet mit direktem Bezug auf das Leitbild der Organisation in erster Linie die Frage nach dem Sinn und Zweck der Programmarbeit der Organisation und richtet sich an externe und interne Interessengruppen. Sie macht deshalb nur grundsätzliche Detailangaben z.B. zu den zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Ressourcen**).
Damit die Konstitution mehr als nur ein Stück Papier ist, muss sie nicht nur von der Leitung der Organisation, von dieser insgesamt getragen werden. Beim Startprojekt ist deshalb größter Wert darauf zu legen, alle Interessengruppen an der Entwicklung zu beteiligen und so einen wirklich von Allen getragenen Einführungsbeschluss herbeizuführen.***)
Für den Umfang der Konstitution gilt der Grundsatz „Lieber weniger, aber besser!“ (das Muster kommt mit einer halben Seite aus). Um ihren Zweck trotzdem erfüllen zu können, ist ihr Entwicklungsaufwand umso größer. Hilfestellung bieten neben dem bereits erwähnten Muster ein Arbeitsblatt aus der Formularsammlung sowie vor allem der Leitungslehrgang.
In der Praxis werden für die Konstitution ganz unterschiedliche Bezeichnungen verwendet, z.B. „Grundkonzeption“, „Leitbild der Programmarbeit“ oder einfach „Einführungsbeschluss“****). Sofern ihre Bedeutung verstanden und insbesondere der Unterschied zu Entwicklungsplan und Aktionsplänen klar ist, ist dies unerheblich.
Aufgaben und Elemente
Aufgaben
Die wichtigsten Einzelaufgaben der Konstitution sind:
Begründung des Programmeinsatzes mit der Darstellung des Nutzens des Programms für die Erfüllung des Leitbilds und des Grundauftrags der Organisation.
Grundsteinlegung, rechtliche Absicherung und langfristiger „Bestandsschutz“ der Programmarbeit durch die Verankerung im Leistungsportfolio der Organisation.
Basis für die Lizenz als Programmanbieter bzw. Registrierung als Anbieterstelle.
Gewährleistung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards des Programms durch die explizite Selbstverpflichtung auf die Einhaltung der Lizenzkriterien.
Rahmensetzung für die Erstellung des Entwicklungsplans und der Aktionspläne über die Auflistung der Grundelemente der Verzahnung.
Elemente
Die Konstitution muss enthalten:
Beschreibung der langfristigen Zielsetzung der Programmarbeit mit direktem Bezug auf das Leitbild der Organisation;
Darstellung der Grundelemente der Verzahnung im Hinblick auf das Leistungsportfolio der Organisation;
Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Programmstandards und der Lizenzkriterien gemäß Muster;
Auflistung der Grundressourcen in Bezug auf Mitarbeiter und Sachen;
Bezeichnung des zuständigen Beschlussgremium (z.B. Schulkonferenz);
Beschlussdatum;
Unterschrift des Leiters der Organisation.
Optionale Elemente der Konstitution können alle langfristig geltenden Bestandteile des Entwicklungsplans sein, z.B.:
Art und Weise der Einbeziehung der Leitung der Organisation;
Verweis auf Verhaltenskodex;
Darstellung der Art und Weise der rechtlichen Absicherung von Mitarbeitern und Teilnehmern;
Reisekostenregelung;
angebotene Programmstufen;
…
Entwicklungsschritte
Die Konstitution entsteht in folgenden Schritten:
Rohfassung als Grundsatzteil Projektskizze zum Startprojekt;
Darstellung im Bild des „Jugendprogramm-Hauses“ beim Grundlehrgang;
vorläufige Version zum Einführungsbeschluss des Startprojekts;
finale Version im Anschluss an das Startprojekt.
Nach der endgültigen Programmeinführung wird die Konstitution nur noch bei wirklich gravierenden Veränderungen überarbeitet. Die durchschnittliche Haltbarkeit liegt zwischen sechs und neun Jahren.
Weitere Anleitungen und Informationen
Übersicht „Ebenen und Elemente der Programmentwicklung“ [6974];
Arbeitsblatt „Konstitution“ in der Formularsammlung;
Beispiel zur Konstitution in der Leitermappe;
Pilotprojekt zum Programmstart [7140];
*) Zur Verzahnung im Allgemeinen vgl. ausführlich das 1. Kapitel des Programmarbeitsbandes.
**) Solche Details sind dem Entwicklungsplan bzw. den Aktionsplänen vorbehalten.
***) Geschliffene Formulierung ist dagegen von untergeordneter Bedeutung.
****) Diese, bisher auch vom Trägerverein verwendete Lösung, hat den Nachteil, dass sie eigentlich gar keine Bezeichnung ist, auf die man verweisen könnte. Manchmal taucht die Konstitution als fixer „Grundsatzteil“ des Entwicklungsplans auf, was ihre Bedeutung aber etwas verwischt.



