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Handbuch

Der Menüpunkt „Programm“ führt zu den zwölf Kapiteln des Online-Handbuchs, dem aktuellen Kompendium zum Internationalen Jugendprogramm. Schriftliche Auszüge finden sich unter „Medien“ in der Bibliothek zum Herunterladen.

 

Grundsätze der Lehrgangskonzeption

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschlande.V.

Textnummer: 136003

Erstellt am 2004/12/26, zuletzt geändert am 2011/01/07, begonnen am 1995/04/11

Die Regelungen des Trägervereins für den Lehrgangsbereich waren zunächst in den „Durchführungsrichtlinien“, dem Vorläuferder Lizenzordnung, enthalten. Auf der Sitzung des Vorstands am 11. April 1995 erhielten die in § 8 enthaltenen Grundsätze der Lehrgangskonzeption die vorliegende Form.

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschlande.V.

Textnummer:

Erstellt am: 11. April 1995, geändert am:

Fotos:

Die Regelungen des Trägervereins für den Lehrgangsbereich waren zunächst in den „Durchführungsrichtlinien“, dem Vorläuferder Lizenzordnung, enthalten. Auf der Sitzung des Vorstands am 11. April 1995 erhielten die in § 8 enthaltenen Grundsätze der Lehrgangskonzeption die vorliegende Form.

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§ 8
Lehrgänge und Seminare

(1) Der Trägerverein bietet nach Bedarf Lehrgänge, Seminare und Arbeitstagungen zur Aus- und Weiterbildung sowohl von Mitarbeitern der Anbieterorganisationen (externe Angebote) als auch eigenen Mitarbeitern (interne Veranstaltungen) an.

(2) Regelmäßig angebotene Lehrgänge sind
a) Programmlehrgang für Leiter örtlicher Anbietergruppen;
b) Lehrgang „Expeditionen“ für Ausbilder und Betreuer im Programmteil Expeditionen;
c) Leitungslehrgang für Führungskräfte überörtlicher Anbieterorganisationen;
d) Ausbilderlehrgang für das im Programmlehrgang eingesetzte Lehrpersonal des Trägervereins (interne Veranstaltung).

(3) Für diese Lehrgänge gelten im einzelnen folgende Grundsätze:
a) Der Programmlehrgang wird als zweitägiges Wochenendseminar nach Lehrgangskonzeption (Anlage) durchgeführt. Die Mindestteilnehmerzahl dieses externen Angebots beträgt zwölf.
b) Der Lehrgang Expeditionen dauert einschließlich des Praxisteils mit Jugendlichen acht Tage. Teilnahmevoraussetzung dieses externen Angebots ist der Programmlehrgang.
c) Der Leitungslehrgang wird als Wochenendseminar nach Lehrgangskonzeption (Anlage) durchgeführt. Teilnahmevoraussetzung dieses externen Angebots ist der Programmlehrgang.
d) Der Ausbilderlehrgang dauert einschließlich des Praxisteils bei einem Programmlehrgang acht Tage. Teilnahmevoraussetzung dieser internen Veranstaltung ist der Programmlehrgang sowie hinreichende praktische Erfahrung in der Jugendprogrammarbeit mit Jugendlichen.

(4) Für Ausschreibung und Anmeldung externer Angebote gilt folgendes Verfahren:
a) Die Ausschreibung erfolgt in den Publikationen des Trägervereins mindestens drei Monate vor Beginn der Veranstaltung. Soweit möglich enthält sie Angaben zu Zielgruppe, Teilnahmevoraussetzung, Mindestteilnehmerzahl, Dauer, Ziel, Themen, Lehrgangsmaterialien sowie Ort, Zeitpunkt und Teilnehmergebühr.
b) Die verbindliche Anmeldung und die Überweisung der Teilnehmergebühr erfolgt bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit dem Meldezettel.
c) Teilnahmebestätigungen bzw. -absagen werden vom Trägerverein spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn verschickt.

(5) Einladungen zu internen Veranstaltungen erfolgen individuell oder nach im Einzelfall festgelegten Verteiler durch den Dachverband, der auch die Kosten trägt.

Quelle: NETZWERK 2/1995