Kriterien für Programmanbieter
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 571309
Erstellt am 2006/03/19, zuletzt geändert am 2010/12/23, begonnen am 1997/01/15
Die Lizenz als Programmanbieter bzw. die Registrierung als Anbieterstelle ist an die Erfüllung der folgenden Mindestvoraussetzungen gebunden. Sie sind notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzungen für den Erfolg der Programmarbeit.
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer:
Erstellt am: 15. Januar 1997, geändert am:
Fotos:
Die Lizenz als Programmanbieter bzw. die Registrierung als Anbieterstelle ist an die Erfüllung der folgenden Mindestvoraussetzungen gebunden. Sie sind notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzungen für den Erfolg der Programmarbeit.
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Sichere Rechtsgrundlage
Die Organisation beschließt den langfristigen Einsatz des Programms.
Der Versicherungsschutz von allen Beteiligten ist gewährleistet.
Die Einverständniserklärungen der Eltern liegen vor.
Die Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmern wird erfüllt.
Tragfähiges Fundament
Die Organisation ist eng in das Informationssystem eingebunden.
Die Arbeit ist offizieller Teil des Auftrags der Organisation und ist in ihren Medien dargestellt.
Die Organisation stellt mindestens eine*) Anbieterstelle zur Verfügung.
Die Arbeit hat den nötigen Freiraum und die erforderlichen Ressourcen.
Die Leitung der Organisation unterstützt die Arbeit aktiv.
Leistungsfähiges Arbeitsteam
Das Arbeitsteam hat die erforderliche Größe und wird durch regelmäßige Neuzugänge erhalten und verstärkt.
Die Programmleitung besteht aus dem Programmkoordinator**) und mindestens zwei Stellvertretern***).
Jedes Leitungsmitglied besitzt ein Handbuch und Zugang zur Anbieter-Dokumentation.
Die Ausbildung des Arbeitsteams entspricht der Lehrgangsordnung.
Breiter Rahmen für Aktivitäten: Die Infrastruktur für den Programmteil Expeditionen und das Aktivitätennetzwerk genügen den Erfordernissen.
Aktive Programmarbeit, die das Teilnahmeversprechen erfüllt
Die Ziele der Arbeit und die dazu nötigen Maßnahmen sind in Entwicklungsplan und Jahresplan verankert.
Es wird in mindestens einer Anbieterstelle aktive Arbeit mit Programmteilnehmern geleistet.
Die Arbeit erfolgt nach den Vorgaben des Handbuchs, ist in der Anbieter-Dokumentation aufgezeichnet und wird im Jahresbericht ausgewertet.
Das Teilnahmeversprechen wird nachweislich erfüllt.
Kontinuierliches Feedback: Die Organisation erfüllt die Feedback-Anforderungen der Vorgaben zum Informations- und Kommunikationsprozess.
Faire Partnerschaft
Die Programmarbeit wird nur auf den Stufen und mit den Anbieterstellen geleistet, die durch Lizenz und Registrierungen abgedeckt sind.
Die Organisation ist nicht in Bereichen tätig, die dem Trägerverein vorbehalten sind. Insbesondere werden nur dessen Begleithefte, Abzeichen und Urkunden verwendet.
Das Logo wird nur mit dem Namen der Organisation eingesetzt.
Beitragsordnung, Lieferbedingungen für den AwardShop und Redaktionsordnung sind eingehalten.
*) Programmanbieter mit Sammellizenz benötigen mindestens drei Anbieterstellen.
**) Bei Anbieterstellen heißt der Verantwortliche „Programmleiter“.
***) Bei einer Lizenzerweiterung sind mindestens vier Stellvertreter erforderlich. Außerdem wird ein Expeditionsteam benötigt.



