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Handbuch

Der Menüpunkt „Programm“ führt zu den zwölf Kapiteln des Online-Handbuchs, dem aktuellen Kompendium zum Internationalen Jugendprogramm. Schriftliche Auszüge finden sich unter „Medien“ in der Bibliothek zum Herunterladen.

 

Aufgaben des Programmkoordinators

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer: 601104

Erstellt am 2006/10/28, zuletzt geändert am 2008/09/02

Die folgende „Arbeitsplatzbeschreibung“ ist an die Bedürfnisse des jeweiligen Programmanbieters anzupassen und bei Bedarf fortzuschreiben. Die fertige Auflistung ist Teil des Arbeitsplans.

Die folgende „Arbeitsplatzbeschreibung“ ist an die Bedürfnisse des jeweiligen Programmanbieters anzupassen und bei Bedarf fortzuschreiben. Die fertige Auflistung ist Teil des Arbeitsplans.

Die wichtigsten Ziele des Programmkoordinators sind:

  • sicherzustellen, dass die Pflichten, die sich aus der Lizenz als Programmanbieter ergeben, erfüllt werden und der Arbeitsplan regelmäßig fortgeschrieben wird;

  • das Programm insgesamt zu unterstützen und die Programmarbeit zu fördern und zu entwickeln;

  • die Zielsetzung, Grundprinzipien und Standards des Programms zu sichern;

  • einen Verwaltungsrahmen bereitzustellen, der den erfolgreichen Einsatz des Programm ermöglicht und seine Kontinuität gewährleistet;

  • Programmabschlüsse auf der Bronze- und Silberstufe zu genehmigen;

  • den Gewinn, den der Einsatz des Programms mit sich bringt, zu optimieren.

Die wichtigsten Pflichten des Programmkoordinators sind:

  • im Namen des Programmanbieters so viele Untergliederungen als Anbieterstellen zu autorisieren wie notwendig;

  • sicherzustellen, dass die Grundsätze und Verfahrensweisen des Programmanbieters aktuell sind und von den Anbieterstellen befolgt werden (z.B. in Bezug auf Chancengleichheit oder Sicherheit und Wohlergehen);

  • sicherzustellen, dass die Anbieterstellen Qualität, Standards und Glaubwürdigkeit des Programms aufrechterhalten;

  • Anbieterstellen in Bezug auf die Programmarbeit zu beraten und zu informieren;

  • Ausbilder, Aufsichtspersonen und Gutachter zu bestätigen und sicherzustellen, dass diese für ihre Aufgabe hinreichend ausgebildet und erfahren sind;

  • Abläufe zu installieren, die gewährleisten, dass Teilnehmer und Helfer jederzeit ausreichend versichert sind;

  • Verantwortliche und Helfer in ihre Aufgaben einzuführen und für die Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen zu sorgen;

  • die Anbieterstellen mit Literatur, Anmeldeformularen, Startpaketen sowie mit Abzeichen und Urkunden versorgen;

  • Verleihfeiern zu planen und zu organisieren;

  • über die Teilnahme am Programm genau Buch zu führen und dem Koordinationsbüro die vorgeschriebenen Berichte und Statistiken termingerecht vorzulegen;

  • für den Namen des Programms und die Fachbegriffe die vorgegeben Bezeichnungen zu verwenden und das Logo wie vorgeschrieben einzusetzen;

  • über ein allgemein bekanntes, verstandenes und beachtetes System für die Kommunikation mit den Anbieterstellen zu verfügen, in dem z.B. Beratung, Besuche, Treffen und der Umgang mit Problemen geregelt sind.